Um eine logopädische Behandlung erhalten zu können, benötigen Sie eine Verordnung Ihres Arztes/Ihrer Ärztin.
Die Kosten für die Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr fordert die gesetzliche Krankenkasse eine Zuzahlung ein. Eine Befreiung dieser Zuzahlung ist in bestimmten Fällen möglich. Auskunft erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.
Als Patient:in einer privaten Krankenversicherung benötigen Sie ebenfalls eine Verordnung Ihres behandelnden Arztes/Ihrer behandelnden Ärztin. Die Kostenübernahme der Therapie richtet sich nach dem von Ihnen mit der Versicherung geschlossenen Vertrag.
Wir bieten im Bereich der Erwachsenentherapie verschiedene Behandlungsbereiche an. Darunter fallen unter anderem die Therapie von:
Hausbesuche:
Sollten Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Verfassung nicht in der Lage sein selbst in die Praxis zu kommen, können wir Ihnen nach ärztlicher Verordnung und nach Kapazität einen Hausbesuch anbieten.
Die in der Praxis angebotenen Therapien betreffen unter anderem die Behandlung von:
Sie sind Berufssprecher:in und möchten sich selbst oder Ihr Team durch einen Vortrag oder Inhouse-Seminar zum Thema "Berufsstimme und Stimmhygiene" beraten lassen? Dann sprechen Sie uns gerne an. Wir bieten Seminare für Lehrer:innen, Erzieher:innen und andere Berufsgruppen an.
Darüber hinaus sind unter anderem Vorträge zum Thema Sprachentwicklung möglich.
Sie wünschen eine individuelle Beratung zu einem logopädischen Thema? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir melden uns bei Ihnen zurück.